Worum es geht
Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 22.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Hochstetten Deponie“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Offenlage beschlossen.
In Hochstetten soll eine ehemalige Erdaushubdeponie für die Gewinnung von Solarenergie mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nutzbar gemacht werden. Der Bebauungsplan schafft dafür das Planungsrecht und legt – unter Berücksichtigung der ökologischen Belange – die Rahmenbedingungen für die Anlage fest.
Ziele der Planung
- Förderung der Energiewende und Nutzung regenerativer Energien
- Entwicklung der Fläche als Solarpark mit den notwendigen technischen Einrichtungen
- Flächensparende und effiziente Nutzung des Areals
- Nutzung bereits vorbelasteter Freiflächen (Deponie) und Schutz des Landschaftsbildes
- Berücksichtigung der Belange von Ökologie und Artenschutz
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet ist rund 7,2 Hektar groß und liegt im Südosten der Stadt zwischen Hochstetten und Gündlingen. Es umfasst die Flurstücke Nr. 1674, 1675, 1677, 1682, 1683, 1683/1, 1684, 1685, 1686 und 1691 jeweils überwiegend sowie einen Teil des Flurstücks Nr. 1418 (Wirtschaftsweg) und ist allseits von landwirtschaftlichen Flächen umgeben.
So beteiligen Sie sich
- Unterlagen einsehen – online auf dieser Seite oder vor Ort im Technischen Rathaus, 1. OG Bauverwaltung, Gerberstraße 11a, 79206 Breisach, während der üblichen Dienststunden.
- Stellungnahme abgeben – bis einschließlich 23.11.2026, bevorzugt elektronisch per E-Mail an bauamt@breisach.de. Bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift.
- Anschrift angeben – das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen wird mitgeteilt, daher ist die Angabe Ihrer Anschrift zweckmäßig.
Verlängert: Weil die Homepage der Stadt vom 26.10. bis 28.10.2026 vorübergehend nicht erreichbar war, wurde die Offenlage um drei Tage verlängert. Sie endet mit Ablauf des 23. November 2026.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Maßgeblich ist der Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung vom 14.10.2026 und des Hinweises zur Verlängerung vom 03.11.2026. Die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen verwiesen wird, liegen im Technischen Rathaus zur Einsicht bereit.