Amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Amtliche Mitteilungen der Stadt erscheinen außerdem mittwochs im ReblandKurier (Stadtanzeiger Breisach, Seiten 2 und 4).

  1. Offenlage

    Hinweis zur Verlängerung des Offenlagezeitraums des Bebauungsplans „Solarpark Hochstetten Deponie“

    Aufgrund technischer Probleme war die Homepage der Stadt Breisach am Rhein im Zeitraum vom 26.10.2026 bis 28.10.2026 vorübergehend nicht erreichbar.

    Um sicherzustellen, dass der Öffentlichkeit dennoch die vollständige gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Offenlage des Bebauungsplans „Solarpark Hochstetten Deponie“ zur Verfügung steht, wird die Offenlage um den Zeitraum der Nichterreichbarkeit von drei Tagen verlängert.

    Die Frist zur Einsichtnahme unter https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage endet somit mit Ablauf des 23. November 2026.

    Die Stadt Breisach am Rhein bittet um Beachtung.

  2. Offenlage

    Offenlage Bebauungsplan „Solarpark Hochstetten Deponie“

    Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird vom 19.10. bis einschließlich 23.11.2026 veröffentlicht (verlängert). Stellungnahmen können in diesem Zeitraum abgegeben werden, bevorzugt per E-Mail an bauamt@breisach.de. Einsicht vor Ort: Technisches Rathaus, Gerberstraße 11a, 1. OG.

    Alle Planunterlagen anzeigen (11 Dokumente, 30,2 MB)
  3. Offenlage

    Fortschreibung Lärmaktionsplan

    Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans – insbesondere zum Lärm der B 31 – liegt vom 19.10. bis einschließlich 16.11.2026 im Technischen Rathaus, Gerberstraße 11a, Foyer 1. OG, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

  4. Widmung

    Widmung der Verkehrsanlage „Lilienweg und Teil des Schneckenwegs“ als Gemeindestraße

    Der Gemeinderat hat am 22.09.2026 beschlossen, die neu hergestellte Verkehrsanlage „Lilienweg und Teil des Schneckenwegs“ im Baugebiet „Wasserloch“ (Flurstücke Nr. 3517 und Nr. 39 (Teilfläche), Gemarkung Oberrimsingen) nach § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung erfolgt ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs.

  5. Flurbereinigung

    Flurbereinigung Breisach/Vogtsburg-Burkheim (IRP)

    Vorläufige Anordnung Nr. 10 des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald (untere Flurbereinigungsbehörde): Besitzentzug und Besitzzuweisung zum 11.11.2026 für Flächen des Rückhalteraums Breisach/Burkheim.

  6. Tierseuchenkasse

    Meldepflicht für Bienenvölker ab 01.05.2026

    Seit 2026 müssen alle Bienenhalterinnen und Bienenhalter in Baden-Württemberg ihre Völker bei der Tierseuchenkasse BW melden – unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft. Meldestichtag ist jeweils der 1. Mai.